Unser Statement zum Bebauungs- und Grünordnungsplan des Wohngebiets „Feldgäßchen“ (Kempfenhof)

In der Stadtratssitzung vom 20.12.2022 ging es auch um den Bebauungs- und Grünordnungsplan des geplanten Wohngebiets „Feldgäßchen“ in Kempfenhof, zu dem wir folgende Wortmeldung abgegeben haben


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

SURO2030 wird dem vorliegenden Beschlussvorschlag zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feldgässchen“ im beschleunigten Verfahren nach §13b BauBG nicht zustimmen.

Dafür gibt es folgende Gründe:

1. §13b BauGB ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen und wurde 2017 unter dem Eindruck der Fluchtbewegungen und gegen den Protest von Umweltschutzverbänden und den Parteien „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ von der Bundesregierung befristet eingeführt, um in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt schnell mehr Wohnraum zu schaffen. Sulzbach-Rosenberg gehört nicht zu diesen Gebieten. Die Realität der vergangenen Jahre zeigt, dass durch den § 13b kaum neuer, günstiger Wohnraum in Stadtnähe entstanden ist, sondern vor allem Neuausweisungen von Baugebieten für hochpreisige Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese. Auch wenn es in Kempfenhof „nur“ um ca. 0,5 ha geht, halten wir daran fest, eine Umweltschutzprüfung mit einer naturschutzfachlichen Beurteilung durch zu führen.

2. Wir sehen das Baugebiet „Kempfenhof“, wie in der Sachdarstellung auf Seite 3 dargestellt, mit der Bebauung der Parzellen 6,7 und 8 als abgeschlossen an. Was hier noch fehlt, ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan von 1994 festgesetzte Ortsrandeingrünung zur nördlichen angrenzenden Ackerfläche.

3. Die Erschliessungsstraße am Feldgässchen, gemäß dem beiliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplan incl. Seitenstreifen über 5 Meter breit. Die Anbindung der 4-5 Parzellen über das Feldgässchen an die Kauerhofer Strasse ist angesichts des erforderlichen Radius der Einmündung und des notwendigen Erhalts der Streuobstwiese sehr aufwändig und unverhältnismäßig.

4. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms „Innenentwicklung vor Aussenentwicklung“ werden mit diesem Bebauungs- und Grünordnungsplan nicht berücksichtigt.