Wahl und Zusammensetzung des Stadtrats
In Bayern wird der Stadtrat alle sechs Jahre in einer kommunalen Direktwahl gewählt, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen per Persönlichkeitswahl vergeben können – also Kandidaten ankreuzen, kumulieren (mehrere Stimmen geben) und panaschieren (Stimmen auf verschiedene Listen verteilen) wie das das Wahlsystem der Bayerischen Kommunalwahlen vorsieht.
Die Gesamtzahl der Sitze in einem Stadtrat in Bayern hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab, da die Gemeindeordnung je nach Bevölkerungsgröße eine feste Staffelung vorgibt, die bei steigender oder sinkender Einwohnerzahl automatisch zu mehr oder weniger Stadtratssitzen führt. In Sulzbach-Rosenberg führte der Bevölkerungsrückgang auf unter 20.000 Einwohner zu einer Reduzierung der Anzahl an Sitzen von 30 auf 24.
Die Sitze verteilen sich nach dem Wahlergebnis auf Parteien und Wählergruppen. Zusätzlich zum Stadtrat gehört der amtierende Erste Bürgermeister zum Gremium.
Welche Entscheidungen trifft ein Stadtrat, und wie wird beschlossen?
Der Stadtrat ist das wichtigste kommunale Gremium der Selbstverwaltung und entscheidet über sämtliche wesentlichen Belange der Stadt, sofern sie nicht durch beschließende Ausschüsse oder durch den Bürgermeister geregelt sind.
Dazu gehören u. a. das Erlassen oder Ändern von Satzungen, Festsetzung von Steuern, Gebühren und Tarifen, Entscheidungen über städtische Finanzen, Haushalt und Investitionen sowie über Erwerb oder Verkauf von städtischen Grundstücken und Vermögensgegenständen. Der Stadtrat legt die Richtlinien für die Verwaltung der Stadt fest und überwacht deren Umsetzung.
Über die in den Sitzungsunterlagen formulierten Beschlussvorschläge stimmt der Stadtrat in der Sitzung in der Regel per Handzeichen ab. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Stadtrats- und Ausschusssitzungen
Bei Beschlüssen wichtiger Anliegen — etwa Haushaltssatzung, größere Investitionen oder stadtentwicklungsrelevante Punkte — entscheidet in der Regel der volle Stadtrat.
Um die Arbeit zu organisieren und effizienter zu gestalten, kann der Stadtrat Ausschüsse bilden in denen Themen vorberaten oder selbstständig beschlossen werden können. In diesen Ausschüssen ist nur ein definierter Teil der Stadtratsmitglieder stimmberechtigt. Folgende Ausschüsse gibt es in Sulzbach-Rosenberg mit ihren jeweiligen Aufgabengebieten:
- Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit zentralen Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten. Er berät und entscheidet vorab über den Haushalt, die Umsetzung des Haushaltsplans, Grundstücksverkehr der Gemeinde, Steuer- und Darlehensentscheidungen, Wirtschafts-, Struktur- und Straßenangelegenheiten sowie Belange des Feuerschutzes, Katastrophen- und Zivilschutzes.
- Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss ist zuständig für Themen rund um Umwelt- und Naturschutz, Bau- und Siedlungswesen, Wasser- und Abwasser, Abfallwirtschaft, Orts- und Stadtplanung, Straßen- und Kanalbau, Grünanlagen, Gestaltung des Ortsbildes und Bebauungspläne sowie städtische Bauprojekte und städtische Gärtnerei bzw. Bauhofbelange.
- Der Werkausschuss kümmert sich um die Belange der städtischen Eigenbetriebe (z. B. Versorgung, Stadtwerke etc.), sofern diese nicht vom Stadtrat speziell behandelt werden.
- Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport ist zuständig für soziale und gesellschaftliche Themen: Jugend, Familie, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Kultur, Vereinswesen, Sport und gemeinsame Gemeinschaftseinrichtungen der Stadt. Außerdem bereitet er Auszeichnungen wie Jugend- oder Kulturpreise vor.
- Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung der Stadt, Stiftungen und Eigenbetriebe mit kaufmännischem Rechnungswesen — also Kontrolle über Finanzen und Rechnungslegung.
- Der Personalausschuss ist verantwortlich für alle Angelegenheiten der städtischen Verwaltungspersonal — etwa Einstellungen, Personalangelegenheiten und verwaltungsinterne Personalfragen.
- Der Ferienausschuss trifft im Zeitraum der Sommerferien zusammen, um in dieser Zeit alle Angelegenheiten zu erledigen, für die sonst Stadtrat oder Ausschüsse zuständig wären.
Anfragen und Anträge
Anfragen und Anträge sind wesentliche Instrumente der Stadtratsarbeit, mit denen Ratsmitglieder Informationen anfordern oder konkrete Vorschläge zur Diskussion und Entscheidung einbringen können.
Anfragen dienen in der Regel dazu, Informationen von der Stadtverwaltung oder dem Bürgermeister zu erhalten. Sie werden je nach Möglichkeit entweder sofort beantwortet, oder im Nachgang dem Steller einer Anfrage mitgeteilt.
Anträge hingegen beinhalten konkrete Vorschläge, die der Stadtrat oder ein Ausschuss beschließen soll, wie etwa die Umsetzung eines Projekts oder die Änderung einer bestehenden Regelung. Anträge können ebenfalls von den Ratsmitgliedern eingebracht werden und werden nach entsprechender Beratung in einer der folgenden Sitzungen abgestimmt. Falls der Antrag angenommen wird, ist die Stadtverwaltung verpflichtet, die Entscheidung umzusetzen.
Anfragen und Anträge können über den Weg einer Bürgerversammlung von allen Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden. Falls in der Bürgerversammlung so beschlossen, müssen diese in einer der folgenden drei Stadtratssitzungen dort wie „normale“ Anträge behandelt und abgestimmt werden.
Öffentlicher und nicht-öffentlicher Teil
Die Sitzungen des Stadtrats sind grundsätzlich öffentlich — interessierte Bürgerinnen und Bürger können an öffentlichen Sitzungen teilnehmen, allerdings nur als Zuschauer ohne Mitsprache- oder Stimmrecht.
Manche Tagesordnungspunkte werden jedoch (meist im Anschluss an den öffentlichen Teil) nichtöffentlich behandelt — etwa wenn Persönlichkeitsrechte, Datenschutz oder sensible Verwaltungs- bzw. Personalangelegenheiten betroffen sind.
Es ist nicht unüblich, dass zu Beginn öffentlicher Sitzungen von Stadtratsmitgliedern beantragt wird, einzelne Tagesordungspunkte vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil zu verlegen, wenn kein ersichtlicher Grund für eine nichtöffentliche Behandlung besteht. Trifft dies tatsächlich zu, wird der öffentlichen Behandlung meist stattgegeben.
Warum als Zuschauer einer Stadtratssitzung beiwohnen?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an öffentlichen Stadtrats- oder Ausschusssitzungen teilnehmen. Termine und Sitzungsort (in Sulzbach-Rosenberg der große Rathaussaal) werden vorher hier bekannt gemacht, wo auch die Tagesordnungspunkte sowie die vollständigen Sitzungsunterlagen inkl. Beschlussvorschlägen meist etwa eine Woche vor der jeweiligen Sitzung öffentlich abrufbar sind.
Zum Besuch einer öffentlichen Stadtrats- oder Ausschusssitzung ist keine förmliche Anmeldung notwendig; bei größeren Gruppen (z.B. Schulklassen) kann eine Anmeldung sinnvoll sein.
Auch wenn man dabei nur als Zuschauer bzw. Zuhörer ohne Mitsprache- oder Stimmrecht teilnehmen kann, bieten sich dadurch einige Vorteile:
- Zeitungsberichte liefern nur eine stark gekürzte Zusammenfassung bestimmter Tagesordnungspunkte, ohne vollständigen Einblick in die vorgebrachten Argumente der einzelnen Fraktionen
- Man gewinnt einen persönlichen Eindruck vom Auftreten der Stadtratsmitglieder und ihrer Art zu argumentieren, was auch eine Entscheidungshilfe für künftige Stadtratswahlen sein kann
- Eine rege öffentliche Beteiligung kann eine konstruktive Diskussionskultur des Gremiums fördern
Wichtige Beschlüsse und Bekanntgaben des Stadtrats Sulzbach-Rosenberg der letzten Jahre
Einige aktuelle Beispiele aus Sulzbach-Rosenberg:
- Vorrangflächen für Windkraftanlagen: An welchen Standorten machen Windräder Sinn?
- Verabschiedung der Gestaltungssatzungen für Sulzbach und Rosenberg
- Beantragung von Stabilisierungshilfen
- Kommunale Verkehrsüberwachung (Mitgliedsschaft)
- Feuerwehrbedarfsplan 2024 – 2028
- Neue Hebesätze für die Grundsteuer
- Haushalt 2024
- Forschungsbericht Fraunhofer Umsicht
- Vorstellung des Radverkehrskonzept