Antrag zur „Flexibilisierung der Stellplatzablöse“

Antrag gemäß § 25 Abs. 2 GeschäftsO – Stadtrat Sulzbach-Rosenberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion SURO2030 beantragt eine „Flexibilisierung der Stellplatzablöse“.

Die zuletzt beschlossene Erhöhung der Stellplatzablöse zur zweckgebundenen Finanzierung von Parkeinrichtungen ist notwendig und richtig. Die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen und die Instandhaltung bestehender Parkeinrichtungen kann den innerstädtischen Parkdruck verringern.

Eine starre Erhöhung der Stellplatzablöse bringt jedoch auch Nachteile mit sich:
Investoren werden diese auf künftige Mieter umlegen, ggfalls. die Anzahl an Wohneinheiten über größere Wohnungen verringern oder aus Kostengründen ganz auf eine Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum verzichten, was alles die Verringerung von Leerstand gerade im innerstädtischen Bereich hemmt.

Wir sprechen uns für eine Flexibilisierung der Höhe der Stellplatzablöse oder/und des Stellplatzschlüssels aus, wenn Investoren ein geeignetes Mobilitätskonzept vorlegen, das eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

    • ÖPNV-Mietertickets

    • entsprechend gestaltete Stellplätze für Fahrräder und Lastenräder

    • ein Verbleib vorhandener Stellplätze im Gemeinschaftseigentum

    • mit Ladestationen versehene Stellplätze für E-Autos

    • Car-Sharing-Angebote

    • Gemeinschafts-E-Bikes

Mit einem solchen Konzept kann der Parkdruck nicht nur lokal, sondern auf kommunaler Ebene verringert werden, und gleichzeitig erhalten Investoren finanzielle Anreize für die Schaffung von Wohnraum im Innenstadtbereich in Verbindung mit einem Beitrag zur Mobilitätswende.

Bausteine eines Mobilitätskonzeptes

  • Der Vermieter bietet seinen Mietern durch sogenannte Mietertickets vergünstigte Abonnements für den ÖPNV. Evtl. bietet sich hier auch das neue Deutschland-49€-Ticket an als Motivation, zumindest auf ein Zweitauto zu erzichten. Zu beachten ist hierbei, dass das Mietrecht eine Umlegung dieser Zusatzkosten über die Betriebskosten untersagt, diese also nur über die Höhe der Miete finanziert werden dürfen, wodurch dieses Konzept im Bereich des geförderten Wohnungsbaus schwer umzusetzen sein dürfte.
  • Ersatzweise für die Schaffung oder Ablöse von PKW-Stellplätzen gelten vor unberechtigtem Zugriff und Witterung geschützte Fahrrad-Stellplätze, optional mit E-Bike Ladestationen. Stellplätze für Lastenräder werden mit einem höheren Faktor gewichtet.
  • Bei einem Verbleib aller vorhandenen Stellplätze im Gemeinschaftseigentum werden diese mit einem höheren Faktor (z. b. doppelt) gewichtet.
  • Mit Ladestationen versehene Stellplätze für E-Autos werden mit einem höheren Faktor (z. b. doppelt) gewichtet, ggfalls. noch höher wenn eine eigene PV-Anlage mit z. B. 5 – 10 kWp je Stellplatz, in Verbindung mit einer Überschuss-Ladestation vorliegt.
  • Berücksichtigung von Standortfaktoren wie die Nähe zu Grundversorgern oder zu Haltestellen des ÖPNV.
  • Auch wenn dazu aktuell die Rahmenbedingungen fehlen ließen sich, im Hinblick auf künftige Entwicklungen, Faktoren wie eine Beteiligung an Car-Sharing-Angeboten, Gemeinschafts-E-Bikes oder Beteiligung an einem Mietradsystems in das Mobilitätskonzept aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Schmidt-Hartmann
Martin Kunert
Ralf Volkert

  • Antrag gestellt in der Umwelt-, Bau- und Planungsausschusssitzung am 09.05.2023