Ein Klimaschutzmanager für Sulzbach-Rosenberg

Von 2013 bis 2016 arbeitete Vincent Clarke als Klimaschutzmanager in Sulzbach-Rosenberg, eine Weiterbeschäftigung um weitere zwei Jahre wurde damals von den Fraktionen CSU, FWU und FDP/FWS mit knapper Mehrheit abgelehnt. In der jüngsten Stadtrats-Sitzung vom 20.09.2022 beantragte die SPD erneut die Einstellung eines Klimaschutzmanagers, dessen Funktion und Aufgabenbereiche wir hier erläutern möchten.

Warum ein Klimaschutzmanager?

Ein(e) KlimaschutzmanagerIn für Sulzbach-Rosenberg wäre im Hinblick auf die nicht mehr zu leugnende globale Klimaveränderung und ihrer Folgen, sowie die geopolitischen Ereignisse der letzten Jahre und Monate eine sehr zukunftsweisende Einrichtung. Nicht nur um einen auf kommunaler Ebene zwar dringend gebotenen, aber global kaum messbaren Beitrag zur Verringerung der globalen Erwärmung zu leisten, wie es der Name suggeriert. Sondern vornehmlich aus wirtschaftlichen Gründen:

  • Durch die Kostenexplosion bei Strom und Heizenergie ist neben Maßnahmen zur Energieeinsparung die Umstellung der Energieversorgung von Privathaushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe auf regenerative Energie längst keine Frage ökologischer Denkweise mehr, sondern eine existentielle Notwendigkeit.
  • Bei größeren kommunalen Projekten wie z. B. Kriterienkataloge für PV-Freiflächenanlagen, Energiekonzepte für Neubaugebiete und Mobilitätskonzepte, kann ein Klimaschutzmanager Aufgaben übernehmen, für die eine Stadtverwaltung naturgemäß an personelle und fachliche Grenzen stößt, und für die anderweitig externe Beratung eingekauft werden müsste.
  • Bei der Eruierung und fristgerechten Inanspruchnahme der zahlreichen und immer wieder neu aufgelegten Förderprogramme rund um das Thema Energie(-einsparung) kann ein auf diesem Gebiet entsprechend informierter Klimaschutzmanager Fördermittel für die Stadt gewinnen, deren Einsatz koordinieren und so verhindern, dass Gelder für ohnehin anberaumte Projekte liegen bleiben.

Rechtlicher Rahmen

Maßnahmen zur Einsparung fossiler Energieträger sind keineswegs ausschließlich rein freiwillige, aus Idealismus geborene Leistungen, sondern auf verschiedenen Ebenen durch Gesetze, Richtlinien und Leitbilder in konkreten Vorgaben abgebildet:

  • Europäische Klimaschutzverordnung: die Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlament
  • Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
  • Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK, auch IKSK): Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums (BMU), ein auf Bundesebene gefördertes Energiekonzept mit der Aufgabe, konkrete Maßnahmen zur Erreichung der beschlossenen nationalen Klimaschutzziele zu benennen sowie den Klimaschutz als Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes zu integrieren. Ein IKK stellt somit eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Kommunen dar.
  • Das Neue Leitbild für den Landkreis Amberg-Sulzbach zeigt die Richtung für die nachhaltige Entwicklung der Region in den nächsten Jahren auf. Es orientiert sich an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

Anforderungsprofil an einen Klimaschutzmanager

  • Keine spezielle Ausbildung zwingend erforderlich
  • Zahlreiche Angebote von (Fern-)Lehrgängen zum Geprüfte/r Umwelt- und Klimaschutzmanager/in
  • Naturwissenschaftliches Studium keine zwingende, aber sehr empfohlene Voraussetzung
  • Kenntnisse in der PR- und Öffentlichkeitsarbeit, kommunikative Fertigkeiten und Kreativität
  • Geduld & Frusttoleranz, Durchsetzungsvermögen

Kosten eines Klimaschutzmanagers

  • Gehalt nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes zwischen ca. 35.000 und 45.000 Euro / Jahr brutto
  • + Arbeitsplatz, -mitteln und Reisekosten (teils förderfähig)
  • grob geschätzt zusammen ca. 70.000 €/Jahr

Förderung über die Nationale Klimaschutz-Initiative (NKI) des BMU

Die unmittelbaren Personalkosten für den Klimaschutzmanager sind zwar nicht mehr förderfähig. Es existieren aber umfangreiche Förderungen der vom Klimaschutzmanager initiierten Projekte über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 22. Juli 2020:

  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten (Personal- und Sachausgaben)
  • Externe Erstellung von Klima- und Umweltmanagementsystemen
  • Einführung von Energiesparmodellen für kommunale Einrichtungen und deren Realisierung (Sachausgaben und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen (Anschaffung und Installation)
  • Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung (Anschaffung und Montage)
  • Raumlufttechnische Anlagen (Sanierung und Nachrüstung)
  • Nachhaltige Mobilität (Fuß-, Radverkehr, Car-Sharing und ÖPNV)
  • Abfallentsorgung (verbesserten Erfassung und Optimierung der Verwertung von Garten-, Grün- und Bioabfällen)
  • Kläranlagen (Investitionen zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen)
  • Trinkwasserversorgung (energetische Optimierung von z. B. Pumpsystemen)
  • Rechenzentren (energetische Optimierung)

Beispiele möglichen finanziellen Nutzens für die Gemeinde

  • Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude
  • Energetische Konzepte zur Energieeinsparung für öffentliche Neubauten
  • Energieeinsparung bei Straßenbeleuchtung und Beleuchtung öffentlicher Gebäude (z. B. LED-Technik)
  • Förderung radverkehrsgerechter Umgestaltung des Straßenraumes und Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur
  • Förderung von Klimaschutz-relevanten Investitionen im Bereich Trinkwasserver– und entsorgung
  • Begleitende Beratung zu Kriterienkatalogen, Wirtschaftlichkeit, Vermarktung und Bürgerbeteiligung von PV-Freiflächenanlagen

Unser Fazit und Ausblick

Die Bezeichnung Klimaschutzmanager ist vielleicht etwas unglücklich gewählt für eine Stelle, welche die aus geopolitischen und wirtschaftlichen Gründen dringend notwendige Energiewende auf kommunaler Ebene initiiert und koordiniert.

Wenn es gelingt, einen Klimaschutzmanager in allen relevanten Bereichen so zu integrieren, dass er/sie kreativ und konstruktiv tätig werden kann, übersteigt der wirtschaftliche Nutzen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger die Kosten eines Klimaschutzmanagers bei Weitem.

Wir halten die Neueinstellung eines Klimaschutzmanagers als eine sehr wichtige und dringliche Maßnahme, um unsere Gemeinde auf dem unumgänglichen Weg zur Verringerung des Verbrauchs fossiler Energieträger zu unterstützen.

Die Vergangenheit hat deutlich genug gemacht, dass ein „Wir schaffen das auch alleine“ nicht der Realität entspricht.