Das Wahlsystem für die Kommunalwahl 2026 in Sulzbach-Rosenberg

So funktioniert das Wahlsystem der Stadtratswahl am 8. März 2026

Bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern wählen die Bürgerinnen und Bürger Sulzbach-Rosenbergs neben Bürgermeister und Kreistag auch ihre Vertreterinnen und Vertreter im Stadtrat. Alle Wähler haben dabei so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind (= 24 Sitze im Stadtrat Sulzbach-Rosenberg), und können diese auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten auch aus verschiedenen Listen verteilen.

Kumulieren bedeutet, dass man einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben darf. So kann man bestimmte Personen besonders unterstützen, die man für besonders geeignet hält.

Panaschieren heißt, dass man seine Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen oder Wählergruppen verteilen kann. Man ist bei der Stimmenvergabe also nicht an nur eine Partei oder Gruppierung gebunden.

Wenn man oben auf einer Liste (also bei einer Partei oder Wählergruppe) ein Kreuz macht, werden die verbliebenen Stimmen von oben nach unten auf alle Kandidaten, welche noch keine direkten Stimmen erhalten haben, verteilt. Von dieser Zuteilung ausschließen lassen sich Kandidaten, indem man deren Namen (durch-)streicht.

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Stimmen als erlaubt vergeben werden oder mehr als eine Liste angekreuzt wird.

Einige Beispiele für eine fiktive Kommunalwahl (drei Listen, 12 Stimmen):

Im Folgenden ein paar Beispiele für eine (fiktive) Stadtratswahl, der Übersicht halber mit nur drei Listen und zwölf möglichen Sitzen = Stimmen. Alle Angaben ohne Gewähr!

Gibt man einer Partei oder Wählergruppierung oben auf der Liste ein Kreuz, und verteilt sonst keine weiteren Stimmen auf bestimmte Personen, bekommt jeder Kandidat dieser Liste eine Stimme zugeteilt:

Links der abgegebene Stimmzettel mit nur einem Kreuz bei einer Liste, rechts die Zuteilung der Stimmen bei der Auszählung

Gibt man einer Partei oben auf der Liste ein Kreuz und streicht einen oder mehrere Kandidaten dieser Liste, bekommen zunächst alle übrigen Kandidaten dieser Liste eine Stimme. Die durch das Streichen der Kandidaten frei gewordenen Stimmen werden wiederum dieser Liste von oben nach unten zugeordnet:

Links der abgegebene Stimmzettel mit einem Kreuz bei einer Liste und zwei gestrichenen Kandidaten dieser Liste, rechts die Zuteilung der Stimmen bei der Auszählung

Verteilt man auf einen oder mehrere Kandidaten beliebiger (auch unterschiedlicher) Listen einen Teil der Stimmen und gibt zusätzlich einer Liste ein Kreuz, erhalten die ersten Plätze (so viele Stimmen noch übrig sind) dieser Liste, welche keine Stimmen direkt zugeteilt bekommen haben, jeweils eine Stimme:

Links der abgegebene Stimmzettel mit einem Kreuz bei einer Liste sowie mehreren Kandidaten verschiedener Listen gegebenen Stimmen, rechts die Zuteilung der Stimmen bei der Auszählung

Man kann auch komplett auf das Ankreuzen einer Liste verzichten und seine Stimmen ausschließlich frei auf die Kandidaten verteilen. Vergibt man dabei weniger Stimmen als zulässig, „verschenkt“ man diese Stimmen, der Stimmzettel bleibt jedoch gültig.

Links der abgegeben Stimmzettel mit genau der erlaubten Anzahl an ausschließlich direkt vergebenen Stimmen, entsprechend die Zuteilung der Stimmen bei der Auszählung (rechts).

Hat eine Partei weniger Kandidaten als es Stimmen gibt, können diese Kandidaten zwei- oder dreifach aufgeführt werden, was beim Ankreuzen einer Liste für diese Kandidaten zwei oder drei Stimmen bedeuten kann. Keiner dieser mehrfach aufgeführten Kandidaten darf aber durch direkte Stimmenvergabe mehr als drei Stimmen erhalten:

Links der abgegebene Stimmzettel mit einem Kreuz bei einer Liste in der Kandidaten mehrfach aufgeführt sind, rechts die Zuteilung der Stimmen bei der Auszählung

Der gesamte Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr Stimmen als erlaubt vergeben werden oder mehr als eine Liste angekreuzt wird:

Die Stadtratswahl 2026 in Sulzbach-Rosenberg

Unser Erklär-Stadtratz zur Kommunalwahl am 8. März 2026

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Wahl des Stadtrates in Sulzbach-Rosenberg am 8. März 2026 24 Stimmen, da 24 Plätze im Stadtrat zu vergeben sind. Diese Anzahl gilt für alle Kommunen mit mehr als 10.000 und bis zu 20.000 Einwohnern. Wie viele Listen es geben wird, steht noch nicht endgültig fest, Wahlvorschläge können bis Anfang 2026 eingereicht werden.

Unsere Liste zur Stadtratswahl 2026

Auf unserer Nominierungsveranstaltung am 10. Oktober im Capitol haben wir einstimmig die Liste aus 13 Kandidatinnen und 13 Kandidaten (inkl. zwei Ersatzkandidaten) festgelegt, mit welcher wir zur Stadtratswahl am 8. März 2026 antreten.

Eine persönliche Vorstellung unserer Kandidatinnen und Kandidaten findet ihr hier.

Wie ein Stadtrat arbeitet, welche Beschlüsse er wie trifft, und welche Funktion Stadtrats- und Ausschusssitzungen erfüllen erklären wir hier.