Worum es geht
Aktueller Stand
Der Bau von kleineren Solarthermie- und PV-Dachanlagen ist grundsätzlich verfahrens- bzw. genehmigungsfrei, wobei dennoch öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten sind: Für die Sulzbach-Rosenberger Innenstadt das Denkmalschutzgesetz und die Gestaltungssatzung der Stadt Sulzbach-Rosenberg, welche bislang die Genehmigung von Solarthermie- und PV-Anlagen an aufwändige Einzelfallentscheidungen knüpfen.
Warum ein Rahmenplan Solar?
Ein größerer Spielraum zur Installation von PV-Modulen in den von der Gestaltungssatzung betroffenen Gebieten würde zwar nur einen vergleichsweise geringen Beitrag zur kommunalen regenerativen Stromerzeugung leisten, für die davon betroffenen Hausbesitzer und Gewerbetreibenden hätten solche Erleichterungen im Kontext mit stark gestiegenen Energiepreisen jedoch einen deutlichen wirtschaftlichen Wert und wären ein bedeutender Standortfaktor für diese von zunehmendem Leerstand betroffenen Areale.
Unsere Kriterien für einen Rahmenplan Solar
Natürlich müssen Änderungen in der Gestaltungssatzung klare Kriterien für die Solarinstallation festlegen, um einen vertretbaren Kompromiss aus ästhetischem Anspruch und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. SURO2030 schlägt für die Installation von Solarmodulen im von der Gestaltungssatzung betroffenen Gebiet eine grundsätzliche Zulässigkeit unter folgenden Auflagen vor:
Stadtbausteine
Für Stadtbausteine wie z.B. Kirchen, das Rathaus oder das Schloss sind Solarthermie- und PV-Anlagen zu vermeiden.
Kernzonen
In Kernzonen wie z.B. dem Luitpoldplatz sollten auf den Dächern keine Solarmodule öffentlich sichtbar sein, was aber Installationen auf nicht öffentlich einsehbaren Dachflächen grundsätzlich möglich macht.
Denkmalrelevante Dachflächen
Auf denkmalrelevanten Dachflächen für die Stadtansicht mit Fernwirkung, z.B. das Blickfeld nach Norden vom alten Stadtbad aus, sollten Solarmodule gut gestaltet in die Dachlandschaft integriert, nicht spiegelnd und farb- und materialgerecht sein
Übrige Bereiche der Innenstadt
In allen übrigen Bereichen der Innenstadt sollten Solarmodule in zusammenhängenden, rechteckigen Flächen angeordnet installiert werden, ohne Aufständerung, in anthrazitfarbener, monokristalliner Ausführung.