Potenzialflächen-Analyse für PV-Freiflächenanlagen

Worum geht es?

Photovoltaik ist ein essenzieller Teil der Energiewende, deren Notwendigkeit und Dringlichkeit uns in diesen Tagen besonders deutlich vor Augen geführt wird. Neben der baulich/statisch begrenzten Bestückung geeigneter Dachflächen mit Modulen sind größere PV-Anlagen auf Freiflächen (Solarparks) mit Leistungen von jeweils mehreren MWpeak dafür geeignet, Strom im großen Maßstab zu geringen Gestehungskosten deutlich unter 5 Ct/kWh zu erzeugen.

Um für mögliche Investoren solcher mehrere Mio. € teuren und mehrere ha großen Anlagen wie auch für die Planungshoheit der Stadt Entscheidungskriterien und klare Regeln vorzugeben, auf welchen Flächen solche Anlagen auch hinsichtlich Umweltverträglichkeit realisierbar sind, haben wir in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2020 folgenden Antrag gestellt:

Erstellung eines Entwicklungsplanes für umweltverträgliche PV-Freiflächen-Anlagen

Antrag als pdf

Beschlussvorlage als pdf

Hierzu wurde am 03.08.2021 das Planungsbüro von Herrn Dipl.-Ing. (Univ) Christopher Trepesch beauftragt, das entsprechende Ergebnis in der Stadtratssitzung vom 28.06.2022 im öffentlichen Teil vorgestellt.

Das Ergebnis der PV-Potenzialflächen-Analyse in Kürze

Einige Zahlen

Das Gemeindegebiet von Sulzbach-Rosenberg umfasst eine Fläche von 5.311 ha, davon sind ca.1.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche mit einem Anteil von ca. 600 ha Ackerland. In der Potenzialflächenanalyse konnten insgesamt 178 ha „Eignungsfläche“ für Photovoltaik verifiziert werden, entsprechend 3,35 % der Gesamtfläche bzw. 17,8 % der landwirtschaftliche Nutzfläche

Als PV-Vorrangflächen definiert wurden …

  • vordringlich Dächer von großflächigen Maschinenhallen, Lagerhallen in Industrie und Gewerbegebieten (bei denen jedoch in vielen Fällen statische Vorgaben eine Beaufschlagung mit PV-Modulen verbieten)
  • Ackerflächen
  • Konversionsflächen und vorbelastete Flächen
  • Anbindung an eine „geeignete Siedlungsstruktur“
  • Standorte, die eine Zerschneidung der Landschaft minimieren

Als Ausschlusskriterien werden aufgeführt …

  • Dauergrünland
  • Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete
  • Biotopkartierte Flächen als Indiz für strukturreiche Landschaft
  • Konflikte mit Artenschutz
  • besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile
  • Höhenrücken Kuppen Hanglagen, Sichtbeziehungen
  • Talräume – Wasser sensible Bereiche Abfluss freihalten

Darüber hinaus gilt: Die Ausweisung von Sondergebieten für PV – Freiflächenanlagen bleibt jeweils eine Einzelentscheidungen der Stadt Sulzbach-Rosenberg.

Veranschaulichung der Zahlen

Würde man die für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen geeigneten Vorrangflächen von 178 ha vollständig zur Solarstromerzeugung nutzen, ließe sich auf diesen gut 3 % des Gemeindegebietes statistisch betrachtet über das Jahr summiert fünf mal so viel Strom erzeugen wie alle Privathaushalte der knapp 20.000 Einwohner der Gemeinde Sulzbach-Rosenberg benötigen.

Der tatsächliche Strombedarf durch Gewerbe, Handel und Industrie ist etwas vier Mal so groß wie der in Privathaushalten verbrauchte, aber auch dieser Anteil wäre durch die 178 ha mehr als gedeckt.

Ökologische und ästhetische Aspekte

PV-Freiflächenanlagen verändern zweifelsohne im Sichtbereich das Landschaftsbild. Zu der häufig erwähnten Versiegelung der Landschaft sowie einem Konflikt mit landwirtschaftlicher Nutzung seien folgende Argumente aufgeführt:

  • Massive ökologische Aufwertung bei geeigneter Umsetzung: Aus ökologisch nahezu toten, zum Anbau von Energiepflanzen mit massivem Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln verwendeten Flächen werden Areale mit hohem Artenreichtum*
  • Pro Fläche ca. 50 – 100 fach höherer Stromertrag als bei Verstromung von Energiepflanzen: Würden auf ca. 20 % der aktuell in Deutschland für den Anbau von Energiepflanzen „verschwendeten“ Fläche PV-Freiflächenanlagen entstehen, würden diese pro Jahr ca. 500 TWh erzeugen, entsprechend dem gesamten deutschen jährlichen Stromverbrauch.
  • Bei entsprechender Aufständerung ist eine extensive landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich (z. B. Beweidung durch Schafe; „Agro-PV“)
  • Begrenzung der Auswirkung auf das Landschaftsbild durch geeignete Standortwahl und Maßnahmen wie Umfriedung mit Heckenzeilen

* „Solarparks – Gewinne für die Biodiversität“ (Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V., 2019); „Empfehlungen für Kriterien für PV Freiflächenanlagen“ (Landkreis AS, Klimaschutz); „Empfehlungen für Kriterien für PV Freiflächenanlagen“ (Bundesverband Solarwirtschaft e. V.; NABU)